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Vorentwurf (idejni projekt)

Eine Zusammenstellung aufeinander abgestimmter Pläne und Dokumente, die die grundlegenden gestalterischen, funktionalen und technischen Lösungen des Gebäudes sowie dessen Platzierung auf dem Grundstück darstellen (Baugesetz Zakon o gradnji, NN 155/25, Art. 33.). Er wird von einem bevollmächtigten Architekten und bevollmächtigten Ingenieuren anderer Fachrichtungen erstellt. Ab dem 1. 1. 2026 wird auf Grundlage des Vorentwurfs die Baugenehmigung (građevinska dozvola) für weniger komplexe Gebäude erteilt, wie etwa Einfamilienhäuser mit höchstens zwei Wohnungen und bis zu 400 m² Brutto-Grundfläche (GBP) (Art. 62.), und er wird Bestandteil der Genehmigung. Bis zum Erlass einer neuen Verordnung wird sein Inhalt durch die Verordnung über den obligatorischen Inhalt des Vorentwurfs (Pravilnik o obveznom sadržaju idejnog projekta, NN 92/24) (Art. 156.) vorgeschrieben. Bei der technischen Abnahme wird der Bau mit der Genehmigung und dem Vorentwurf verglichen. Siehe: Hauptprojekt (glavni projekt).