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← Glossar der BegriffeEin Verwaltungsakt, mit dem die Standortbedingungen für einen Eingriff in den Raum festgelegt werden. Gemäß dem Raumordnungsgesetz (Zakon o prostornom uređenju, NN 155/25) wird diese ab dem 1. 1. 2026 nur noch für Eingriffe erteilt, die das Gesetz ausdrücklich nennt (Art. 154.), zum Beispiel für das Bauen in Etappen oder Phasen, komplexe Gebäude und Eingriffe, Bauvorhaben mit Enteignung, Eingriffe auf dem Meeresgut und Kraftwerke oder wenn die Partei dies selbst beantragt. Für ein Einfamilienhaus ist sie kein separater Schritt: Die Standortbedingungen werden in der Baugenehmigung festgelegt. Eine vor dem 1. 1. 2026 ausgestellte Standortgenehmigung ist vier Jahre ab Rechtskraft gültig (Art. 243.). Sie ist nicht dasselbe wie die Standortinformation.