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← Glossar der BegriffeEin Satz aufeinander abgestimmter Projekte, die die technische Lösung des Gebäudes darstellen und die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen (mechanische Festigkeit und Stabilität, Brandschutz, Energieeinsparung usw.) nachweisen, mit architektonischen, bautechnischen, elektrotechnischen und maschinenbaulichen Teilen (Baugesetz, NN 155/25, Art. 34.). Für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude wird es dem Antrag auf Baugenehmigung beigefügt. Für weniger komplexe Gebäude wird es ab dem 1. 1. 2026 nach der Genehmigung gemäß den Standortbedingungen aus der Genehmigung erstellt: Der Investor fügt es elektronisch der Anzeige des Baubeginns bei (Art. 89 Abs. 4) und es muss auf der Baustelle vorhanden sein (Art. 93.). Siehe: Vorentwurfsprojekt, Weniger komplexes Gebäude.