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← Glossar der BegriffeGeodätische Darstellung des errichteten Gebäudes und des Baugrundstücks mit Daten zu den Grenzpunkten, die dem Antrag auf Nutzungsgenehmigung beigefügt wird und zur Erfassung des Gebäudes im Kataster und Grundbuch dient (Baugesetz, NN 155/25, Art. 95.). Ihr wird eine Erklärung des bevollmächtigten Geodäsie-Ingenieurs beigefügt, dass das Gebäude auf dem Grundstück in Übereinstimmung mit der Genehmigung platziert wurde. Ein separates Bestandsverzeichnis für die Nutzungsgenehmigung eines Einfamilienhauses ist nicht erforderlich.
Kapitel: 2.6, 5.2