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← Glossar der BegriffeDer Raumordnungsplan begrenzt die Höhe des Hauses meist durch zwei Maße (Pravilnik o prostornim planovima, Verordnung über Raumordnungspläne, NN 152/2023): die Fassadenhöhe, vom niedrigsten Punkt des endgültig gestalteten Geländes an der Fassade bis zur Oberkante der Deckenkonstruktion des letzten Stockwerks oder der Oberkante des Kniestocks im Dachgeschoss, und die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt des Gebäudes. Das endgültig gestaltete Gelände darf maximal 1,5 m über dem natürlichen Gelände liegen.