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Fachbauleitung (stručni nadzor građenja)

Die Überwachung, die durch einen Überwachungsingenieur (nadzorni inženjer) durchgeführt wird und die Übereinstimmung des Baus mit der Genehmigung, dem Projekt und den Vorschriften prüft; der Bauherr muss diese sicherstellen (Zakon o gradnji, Baugesetz, NN 155/25, Art. 18.). Für weniger komplexe Gebäude wird sie ab dem 1. 1. 2026 nur in Bezug auf die mechanische Festigkeit und Standsicherheit durchgeführt: Der Überwachungsingenieur prüft die Bauphasen und genehmigt die Fortsetzung der Arbeiten (Art. 26.). Eine natürliche Person mit einem Masterstudium der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Elektrotechnik oder des Maschinenbaus und bestandener Fachprüfung darf für das eigene Haus einmal in fünf Jahren selbst planen und die Bauleitung übernehmen, sofern dies im Rahmen der eigenen Fachrichtung liegt (Art. 18. Abs. 5.). Eine weitergehende Überwachung von Qualität und Kosten kann zusätzlich vereinbart werden.

Kapitel: 4.2, 5.5