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← Glossar der BegriffeBauwerke und Arbeiten, die ohne Baugenehmigung auf der Grundlage eines Hauptprojekts, eines Typprojekts oder ohne Projekt errichtet werden dürfen, wie es die Verordnung vorschreibt (Zakon o gradnji, NN 155/25, Art. 85.). Bis zu einer neuen Verordnung gilt die Verordnung über einfache und andere Bauwerke und Arbeiten (Pravilnik o jednostavnim i drugim građevinama i radovima, NN 112/17 und Änderungen, zuletzt NN 155/23) (Art. 157.): zum Beispiel kleinere Nebengebäude, Pools, Zäune und Stützmauern bis zu den vorgeschriebenen Maßen. Auch diese dürfen dem Raumordnungsplan nicht widersprechen. Ein Einfamilienhaus ist kein einfaches Bauwerk.