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Einfache Bauwerke (gradnja bez građevinske dozvole)

Bauwerke und Arbeiten, die ohne Baugenehmigung auf der Grundlage eines Hauptprojekts, eines Typprojekts oder ohne Projekt errichtet werden dürfen, wie es die Verordnung vorschreibt (Zakon o gradnji, NN 155/25, Art. 85.). Bis zu einer neuen Verordnung gilt die Verordnung über einfache und andere Bauwerke und Arbeiten (Pravilnik o jednostavnim i drugim građevinama i radovima, NN 112/17 und Änderungen, zuletzt NN 155/23) (Art. 157.): zum Beispiel kleinere Nebengebäude, Pools, Zäune und Stützmauern bis zu den vorgeschriebenen Maßen. Auch diese dürfen dem Raumordnungsplan nicht widersprechen. Ein Einfamilienhaus ist kein einfaches Bauwerk.