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Besondere Bedingungen und Anschlussbedingungen (posebni uvjeti i uvjeti priključenja)

Bedingungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Netzbetreibern, die der Planer elektronisch über das System eDozvola (elektronische Genehmigung) vor dem Antrag auf Baugenehmigung einholt (Baugesetz - Zakon o gradnji, NN 155/25, Art. 47.). Für weniger komplexe Gebäude sind dies die Anschlussbedingungen (Strom, Wasser, Abwasser, Verkehrsfläche) sowie besondere Bedingungen der Konservatoren, falls das Gebäude ein Kulturgut ist oder in einer geschützten Gesamtheit liegt. Die Behörde muss diese innerhalb von 30 Tagen festlegen; antwortet sie nicht, gelten sie als erteilt (Art. 48.). Sie sind zwei Jahre gültig, wobei Bedingungen, die vor dem 1. 1. 2026 festgelegt wurden, höchstens bis zum 1. 1. 2028 verwendet werden können (Art. 142.).