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Baugesetz (Zakon o gradnji, NN 155/25)

Das Gesetz, das die Planung, den Bau, die Nutzung und den Abriss von Gebäuden regelt; es trat am 1. 1. 2026 in Kraft und ersetzte das Baugesetz NN 153/13 sowie dessen Änderungen (Art. 161. und 162.). Für ein Einfamilienhaus sind die Kategorie der weniger komplexen Gebäude (bis zu zwei Wohnungen und 400 m² Brutto-Geschossfläche), die Baugenehmigung auf Basis des Entwurfsprojekts, das Hauptprojekt nach der Genehmigung, die Aufsicht nur für mechanische Festigkeit und Standsicherheit sowie eine einfachere technische Abnahme am wichtigsten. Verfahren, die vor dem 1. 1. 2026 eingeleitet wurden, werden nach dem alten Gesetz abgeschlossen (Art. 129.), und danach erteilte Genehmigungen sind sechs Jahre ab Rechtskraft gültig (Art. 139.). Die Verpflichtung zur Erstellung von Projekten in einer BIM-Umgebung gilt ab 2031 bzw. 2035 und bezieht sich nicht auf weniger komplexe Gebäude (Art. 30., 162.).