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Abstand (odmik)

Der vorgeschriebene Abstand zwischen dem Objekt und der Grundstücksgrenze, einem benachbarten Objekt oder einem Schutzstreifen. Abstände verringern die tatsächliche bebaubare Grundfläche und sind in den Raumordnungsakten festgelegt.

Kapitel: 2.1, 2.4, 3.2